Der Pauschalabzug beträgt 3 % des ausgewiesenen Nettolohnes, jedoch mindestens CHF 2’000, höchstens CHF 4’000. Der Betrag wird automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
Hinweis
Wenn Sie den Pauschalabzug wählen, können Sie grundsätzlich keine effektiven Kosten geltend machen.
Ausnahmen
- Kosten aus Rückgabe von Mitarbeiterbeteiligungen an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber
- Rückzahlung von Bundesbeiträgen für eidgenössische Prüfungen an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber
- Mitgliederbeiträge an Berufsverbände (nur Kantons- und Gemeindesteuern; bei der direkten Bundessteuer sind diese Kosten in der Pauschale bereits enthalten)