Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Land- und Forstwirtschaft

Als selbstständig erwerbstätige Personen in der Land- und Forstwirtschaft gelten Personen, die unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und das wirtschaftliche Risiko tragen.

Steuerbar sind alle im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erzielten Einkünfte.

Massgebend sind alle Einkünfte des Geschäftsjahres, welches im Steuerjahr abgeschlossen wird.

Hinweis

Betriebsgemeinschaften mit Sitz im Kanton Bern erhalten eine eigene Steuererklärung. In dieser Steuererklärung sind die Anteile der beteiligten Personen aufgeführt. Diese sind in Ihre Steuererklärung zu übertragen.

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