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Pauschalabzug Grundstückskosten

Der Pauschalabzug für die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten beträgt bei Gebäuden, die am 31.12. des Steuerjahres 

  • älter als 10 Jahre sind: 20% des Bruttogebäudeertrages
  • für alle Anderen: 10% des Bruttogebäudeertrages 

Der berücksichtigte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.

Zusätzlich zum Pauschalabzug können Sie die bezahlten Baurechtszinsen geltend machen. Die Liegenschaftssteuern sind bei der direkten Bundessteuer im Pauschalabzug enthalten und werden nur für die Kantons- und Gemeindesteuern zusätzlich zum Pauschalabzug zum Abzug zugelassen.

TaxInfo:

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