Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Pauschalabzug Grundstückskosten

Der Pauschalabzug für die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten beträgt bei Gebäuden, die am 31.12. des Steuerjahres 

  • älter als 10 Jahre sind: 20% des Bruttogebäudeertrages
  • für alle Anderen: 10% des Bruttogebäudeertrages 

Der berücksichtigte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.

Zusätzlich zum Pauschalabzug können Sie Liegenschaftssteuern und bezahlte Baurechtszinsen geltend machen.

TaxInfo:

Seite teilen