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Mietwert

Bei selbst genutzten Liegenschaften ist der Mietwert als Einkommen zu versteuern. Eine Liegenschaft gilt auch dann als selbst genutzt, wenn sie nur zur Verfügung gehalten (keine Vermietung) oder unentgeltlich überlassen wird. Die Mietwerte für Kanton und Bund sind verschieden.

Der Mietwert (Kanton) ist in Ihrer Steuererklärung bereits vorausgefüllt. Der Mietwert (Bund) wird automatisch berücksichtigt. Der «Mietwert Kanton» und der «Mietwert Bund» wurden Ihnen ausserdem von der Steuerverwaltung mit dem Formular «Mietwertblatt» mitgeteilt.

In folgenden Fällen ist der Mietwert als korrigierter Mietwert zu erfassen:

  • der Mietwert ist nicht vorausgefüllt
  • Zweitwohnung
  • Ferienwohnung
  • entgeltliches Wohnrecht
  • Kauf bzw. Verkauf während des Steuerjahres
  • die Steuererklärung umfasst nicht das ganze Steuerjahr
  • Nutzungsänderung (Wechsel Eigengebrauch/Vermietung)
  • Nutzungseinschränkung (Unbewohnbarkeit aufgrund Umbau, Sanierung)
  • Änderung einer Nutzniessung
  • Änderung eines Wohnrechts
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