Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Korrigierter Mietwert

In folgenden Fällen ist der Mietwert als «korrigierter Mietwert» zu erfassen:

Der Mietwert ist nicht vorausgefüllt

In diesem Fall erfassen Sie den Mietwert als korrigierter Mietwert. Bei ausserkantonalen Liegenschaften erfahren Sie den Mietwert vom jeweiligen Kanton bzw. Gemeinde. Bei Grundstücken im Ausland sind 6 % des amtlichen Wertes pro Jahr anzugeben.

Unterjährige Änderungen

  • Kauf bzw. Verkauf während des Steuerjahres
  • die Steuererklärung umfasst nicht das ganze Steuerjahr
  • Nutzungsänderung (Wechsel Eigengebrauch/Vermietung)
  • Änderung einer Nutzniessung
  • Änderung eines Wohnrechts
  • Nutzungseinschränkung (Umbau, Sanierung länger als 1 Monat)

Als «korrigierter Mietwert» geben Sie den Anteil am Mietwert an, der auf die Dauer der Selbstnutzung der Liegenschaft entfällt. Eine Liegenschaft gilt auch dann als selbst genutzt, wenn sie zur Verfügung gehalten oder unentgeltlich überlassen wird.

Zweitwohnung

Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die Sie nicht ständig selbst nutzen, sie aber gleichwohl zu Ihrer Verfügung halten (keine Vermietung). Sie haben den vollen Mietwert auch dann anzugeben, wenn Sie die Wohnung nur in den Ferien nutzen. Bei Zweitwohnungen erfassen Sie den Mietwert Bund als «korrigierter Mietwert». Denn für die Besteuerung ist auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern der «Mietwert Bund» massgebend. 

Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung ist eine Wohnung, die Sie nicht ständig selbst nutzen, sondern auch vermieten. Den vorgegebenen Mietwert dürfen Sie um den Mietwert kürzen, der auf die Dauer der Vermietung entfällt.

TaxInfo: Vermietung möblierter Liegenschaften

Entgeltliches Wohnrecht

Bei einem entgeltlichen Wohnrecht ist der Mietwert um den Wohnrechtszins zu reduzieren.

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