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Vermietung Ferienwohnung/-haus

Eine Ferienwohnung ist eine möblierte Wohnung, die Sie ganzjährig oder zeitweise vermieten. Ein Ferienhaus ist ein möbliertes Haus, das Sie ganzjährig oder zeitweise vermieten. 

Deklarieren Sie den Bruttomietertrag, also die Summe der Mietzinseinnahmen ohne Abzüge. Vom deklarierten Bruttomietertrag wird bei der Steuerveranlagung automatisch ein pauschaler Abzug für möblierte Vermietung in Höhe von 33,33 % gewährt. 

Einnahmen aus der Vermietung eines oder mehrerer Zimmer (z. B. Airbnb, Untervermietung) Ihrer selbstgenutzten Wohnung sind als «Mietertrag aus Ferienwohnungen» anzugeben.

TaxInfo: Vermietung möblierter Liegenschaften

Hinweis

Bei zeitweiser Vermietung ist neben dem Bruttomietertrag ein korrigierter Mietwert zu erfassen.  

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