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Baugesellschaften und Konsortien

Waren Sie im Steuerjahr an einer Baugesellschaft oder einem Konsortium beteiligt?

Deklarieren Sie Ihren Anteil am Einkommen und Vermögen dieser Gesellschaft in Ihrer persönlichen Steuererklärung. Bestehen aus den Vorjahren noch nicht verrechnete Verluste, sind Ihre Anteile daran ebenfalls in der eigenen Steuererklärung geltend zu machen.

Baugesellschaften oder Konsortien mit Sitz im Kanton Bern erhalten eine eigene Steuererklärung. Diese Steuererklärung wird vom Vertreter der Gesellschaft ausgefüllt. Es ist Aufgabe dieser Person, die Steuererklärung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen und gleichzeitig allen Beteiligten eine Kopie der Steuererklärung zukommen zu lassen. Anschliessend haben die einzelnen Beteiligten den Übertrag in die eigene Steuererklärung vorzunehmen.

Bei ausserkantonalen Baugesellschaften oder Konsortien (Sitz ausserhalb des Kanton Bern) sind ebenfalls die Anteile der einzelnen Beteiligten zu bestimmen. Deklarieren Sie Ihren Anteil am Einkommen und Vermögen dieser Gesellschaft in Ihrer persönlichen Steuererklärung. Beizulegen ist eine Kopie der Jahresrechnung.

Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für Baugesellschaften und Konsortien

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