Die Angabe des betrieblichen Nebenerfolgs dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung des Kerngeschäfts von den Nebenbereichen. Der betriebliche Nebenerfolg ergibt sich aus dem betrieblichen Nebenertrag abzüglich des betrieblichen Nebenaufwands.
Der betriebliche Nebenertrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Erträge aus Nebenbetrieben (700)
- Erträge aus Geschäftsliegenschaften (75)
- Eigenmietwert Privatwohnung in Geschäftsliegenschaft
Als Ertrag ist mindestens der Mietwert Kanton zu verbuchen. Tiefere Beträge werden als Privatanteil aufgerechnet. - Miet- und Pachtzinseinnahmen aus Geschäftsliegenschaften
- Eigenmietwert Privatwohnung in Geschäftsliegenschaft
- Erträge aus betrieblichen Nebenaktivitäten (71)
- Maschinenvermietung
- Arbeiten für Dritte
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