Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Betriebsfremder, ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag

Die Angabe des betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Erfolgs (8) dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

Beispiele für betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Ertrag:

  • Ertrag aus dem Verkauf einer Geschäftsliegenschaft
  • Ertrag aus dem Verkauf von Geschäftsfahrzeugen und anderen Vermögenswerten
  • Auflösung von Reserven und Rückstellungen
     
Seite teilen