Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Naturalbezüge/Eigenverbrauch

Sind die Naturalbezüge des Geschäftsinhabers und seiner Familie nicht als Ertrag verbucht, sind diese unter Erfolgskorrekturen anzugeben.

Die Naturalbezüge des Geschäftsinhabers und seiner Familie sind mit dem Marktwert anzugeben. Das heisst, mit jenem Betrag, den der Geschäftsinhaber ausserhalb seines Geschäftes auf dem freien Markt dafür hätte bezahlen müssen. Anstelle des Marktwertes können die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Merkblatt N1 aufgeführten Ansätze verwendet werden.

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