Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Wohnrecht

Besteht ein Wohnrecht, deklariert der Eigentümer und nicht der Wohnberechtigte den amtlichen Wert. 

Für das Wohnrecht darf der Eigentümer einen Abzug für die Wertminderung vornehmen.

Abzug vom amtlichen Wert für Wohnrechtsbelastung

Abzug vom amtlichen Wert für Wohnrechtsbelastung
x-mal
Mietwert (Kanton)
Alter des Wohnberechtigten am 31.12. des Steuerjahres
20 ≤ 30
18 31 - 40
16 41 - 50
13 51 - 60
9
61 - 70
6 71 - 80
4 > 80

Bei mehreren Wohnberechtigten ist das Alter der jüngsten Person massgebend.

Deklarieren Sie den amtlichen Wert abzüglich der Wohnrechtsbelastung als «korrigierter amtlicher Wert».

Beispiel:

Beispiel
Alter des Wohnberechtigten: 68 Jahre    
Mietwert (Kanton) des Wohnberechtigten: CHF 5'500    
Amtlicher Wert   CHF 250'000
abzüglich 9 x CHF 5'500   CHF - 49'500
Amtlicher Wert abzüglich der Wohnrechtsbelastung CHF 200'500
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