Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Tatsächliche Unterhaltskosten

Sofern Sie nicht den Pauschalabzug gewählt haben, können Sie die folgenden Kosten geltend machen:

  • Unterhaltskosten
  • Investitionen zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energie
  • Denkmalpflegekosten 

Ausführliche Informationen, welche Kosten abziehbar sind:
Merkblatt 5: Grundstückskosten

Abziehbar sind nur Kosten, die innerhalb der Steuerperiode in Rechnung gestellt worden sind (Rechnungsdatum).

Leistungen Dritter sind nicht von den geltend gemachten Kosten abzuziehen, sondern separat als Subventionen und Versicherungsleistungen zu deklarieren. 

Sie können Ihre tatsächlichen Kosten auch deklarieren, indem Sie die Rechnung einzeln in einem Verzeichnis aufführen und dieses einreichen.  

Stockwerkeigentum

Bei Stockwerkeigentum (Sonderrecht) können die Aufwendungen für die Wohnung und die gemeinschaftlichen Gebäudeteile wie Treppenhaus, Lift, Einstellhalle, Brandmelder (Gemeinschaftskosten) sowie die Beiträge an den Erneuerungs- und Reparaturfonds gemäss Merkblatt 5: Grundstückskosten geltend gemacht werden.

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