Besteht ein Wohnrecht, deklariert der Wohnberechtigte den Mietwert.
Bei einem entgeltlichen Wohnrecht ist der Mietwert um den Wohnrechtszins zu reduzieren und als «korrigierter Mietwert» zu deklarieren. Der korrigierte Mietwert kann nicht kleiner sein als Null.
Beachten Sie, dass ein entgeltliches Wohnrecht nur berücksichtigt wird, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
Hinweis
Der Wohnrechtszins ist beim Eigentümer als Einkommen aus Vermietung von Liegenschaften zu deklarieren.
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