Haben Sie auf Ihrem Grundstück ein Baurecht eingeräumt und erhalten dafür periodische Baurechtszinsen, sind diese als Erträge zu deklarieren. Dies gilt ebenfalls für periodische Entschädigungen für Quellenrechte (z. B. Mineralquelle).
Hinweis
Eine einmalige Entschädigung (Einräumungsentschädigung) für ein Bau- oder Quellenrecht unterliegt nicht der Einkommenssteuer, sondern wird bei einer Handänderung bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt.
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