Die Einnahmen aus Energielieferungen an Netzbetreiber (Einspeisevergütung) sind als «Ertrag aus Photovoltaik» zu deklarieren. Kürzt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung um die Kosten für den Bezug der von Ihnen bezogenen Energie, ist dennoch die ungekürzte Einspeisevergütung zu deklarieren und nicht nur die Nettozahlung des Netzbetreibers.
Die Kosten für den Bezug der selbst benötigten Energie stellen steuerlich nicht abziehbare Lebenshaltungskosten dar.
TaxInfo: Photovoltaikanlagen im Privatvermögen
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