Erfassen Sie Ihre privaten Schulden und Schuldzinsen per 31.12.
Geschäftsaufwand und -vermögen
Bei selbstständig Erwerbstätigen sind Zinsen und Schulden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Geschäftsbuchhaltung zu berücksichtigen und nicht als private Schulden bzw. Schuldzinsen zu deklarieren.
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