Waren Sie im Steuerjahr an einer Erben- und Miteigentümergemeinschaften beteiligt?
Deklarieren Sie Ihren Anteil am Einkommen und Vermögen dieser Gemeinschaft in Ihrer persönlichen Steuererklärung.
Bernische Erben- und Miteigentümergemeinschaften erhalten eine eigene Steuererklärung. Die Steuererklärung ist von der «federführende Person» bis zum 15. März nach Ablauf des Steuerjahres einzureichen und den beteiligten Personen als Kopie zuzustellen.
- Besteht die Erben- und Miteigentümergemeinschaften lediglich aus einem Grundstück, gelten folgende Ausnahmen:
- Bei einem amtlichen Wert unter CHF 5’000 erhält die Erben- und Miteigentümergemeinschaft keine eigene Steuererklärung. Deklarieren Sie Ihren Anteil am Ertrag und Wert des Grundstücks direkt in Ihrer persönlichen Steuererklärung.
- Bei einer im Grundbuch eingetragenen Nutzniessung muss die Erben- und Miteigentümergemeinschaft keine eigene Steuererklärung ausfüllen. Der amtliche Wert des Grundstücks wird durch den Nutzniesser versteuert.
Bei ausserkantonalen Erben- und Miteigentümergemeinschaften (Erblasser mit ausserkantonalem Wohnsitz/Grundeigentum) sind ebenfalls die Anteile der einzelnen Beteiligten zu bestimmen. Deklarieren Sie Ihren Anteil am Einkommen und Vermögen in Ihrer persönlichen Steuererklärung.
Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften