Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis

Sie können Ihre Vermögenswerte oder Wertschriften deklarieren, indem Sie die Totalbeträge der Erträge und der Steuerwerte erfassen und ein vollständiges Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis einreichen.  

Hinweis

Sofern Sie mit Ihrer Steuererklärung ein Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis einreichen, dürfen Sie die dort aufgeführten Vermögenswerte/Wertschriften nicht zusätzlich einzeln erfassen.

Seite teilen