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Abschreibungen

Die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze sind in der Abschreibungsverordnung (AbV) aufgeführt.

Es ist der Gesamtbetrag der Abschreibungen und Wertberichtigungen zu deklarieren. Zusätzlich ist anzugeben, welcher Betrag davon auf Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immobilen Sachanlagen entfällt.

Hinweis

Bei mehr als einem Grundstück im Geschäftsvermögen ist mit der Steuererklärung eine Abschreibungstabelle einzureichen, aus der die Abschreibungen pro Grundstück ersichtlich sind.

TaxInfo:

  • Abschreibungen bei Abweichung von Handels- und Steuerbilanz

  • Sofortabschreibungen

  • Doppelte Abschreibungen auf Neu- und Erweiterungsbauten

  • Nachholung von Abschreibungen

  • Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Liegenschaften

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