Die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze sind in der Abschreibungsverordnung (AbV) aufgeführt.
Es ist der Gesamtbetrag der Abschreibungen und Wertberichtigungen zu deklarieren. Zusätzlich ist anzugeben, welcher Betrag davon auf Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immobilen Sachanlagen entfällt.
Hinweis
Bei mehr als einem Grundstück im Geschäftsvermögen ist mit der Steuererklärung eine Abschreibungstabelle einzureichen, aus der die Abschreibungen pro Grundstück ersichtlich sind.
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