Als selbstständig erwerbstätig gelten Personen, die unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und das wirtschaftliche Risiko tragen.
Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Dienstleistungs-, Handels-, Industrie- oder Gewerbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Massgebend sind alle Einkünfte des Geschäftsjahres, welches im Steuerjahr abgeschlossen wird.
TaxInfo: Selbstständige Erwerbstätigkeit
Hinweis
Personengesellschaften (Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften) füllen eine eigene Steuererklärung aus.