Bernische Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, der kantonalen Steuerverwaltung Lohnausweise direkt zuzustellen. Ausserkantonale Arbeitgeber sowie Arbeitgeber, deren Hauptsitz nicht im Kanton Bern liegt, stellen der kantonalen Steuerverwaltung keinen Lohnausweis zu, sondern senden zwei Exemplare an ihre Arbeitnehmer. In diesen Fällen ist der Lohnausweis durch die Arbeitnehmer einzureichen.
Nach Abschluss der Steuererklärung werden Sie deshalb aufgefordert, den Lohnausweis einzureichen.
TaxInfo: Lohnausweis – Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers