Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Haupterwerb

  • Haben Sie nur einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber, ist diese Tätigkeit Ihr Haupterwerb. Unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit ausüben.
  • Haben Sie mehrere Arbeitsverträge mit dem gleichen Arbeitgeber, sind diese Tätigkeiten jeweils Haupterwerbe (teilzeitlich).
  • Arbeiten Sie für verschiedene Arbeitgeber im gleichen Tätigkeitsfeld/Beruf, sind diese Tätigkeiten jeweils Haupterwerbe (teilzeitlich), sofern sie ähnlich sind hinsichtlich Zeitaufwand oder erzieltem Einkommen.
  • Arbeiten Sie für verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Tätigkeitsfeldern/Berufen, sind diese Tätigkeiten jeweils Haupterwerbe (teilzeitlich), sofern sie ähnlich sind hinsichtlich Zeitaufwand oder erzieltem Einkommen.

Hinweis

Erfassen Sie jeden Lohnausweis als einzelne Tätigkeit.

Geben Sie den Nettolohn Ihrer Tätigkeit an. Im Lohnausweis finden Sie den Nettolohn in Ziffer 11.

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