Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Nebenerwerb

Haben Sie ausschliesslich eine Erwerbstätigkeit, ist dies immer ein Haupterwerb. Ohne Haupterwerb kann kein Nebenerwerb vorliegen.

Eine Nebenerwerbstätigkeit liegt vor, wenn zusätzlich zur Haupterwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in einem anderen Tätigkeitsfeld ein geringfügiges Zusatzeinkommen erzielt wird.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegen mehrere Haupterwerbstätigkeiten vor.

Hinweis

Erfassen Sie jeden Lohnausweis als einzelne Tätigkeit. Geben Sie auch Einnahmen aus Tätigkeiten an, für die Sie keinen Lohnausweis erhalten haben.

Geben Sie den Nettolohn Ihrer Tätigkeit an. Im Lohnausweis finden Sie den Nettolohn in Ziffer 11.

Typische Nebenerwerbstätigkeiten sind:

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