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Schuldzinsen

Erfassen Sie Ihre privaten Schuldzinsen wie

  • Hypothekarzinsen
  • Kreditzinsen
  • Kontokorrentzinsen
  • Verzugszinsen

Diese Schuldzinsen sind in begrenztem Umfang abziehbar, wenn sie im Steuerjahr fällig geworden sind. Sie müssen noch nicht bezahlt worden sein.

Maximalbetrag der abziehbaren Schuldzinsen

Der zulässige Betrag wird automatisch berechnet und in der Veranlagungsverfügung ausgewiesen. 

Abziehbar sind Schuldzinsen von maximal CHF 50'000 zuzüglich der Summe Ihrer im Steuerjahr erzielten steuerbaren Bruttovermögenserträge (z. B. Erträge aus Wertschriften, Eigenmietwert, Einkünfte aus Vermietung).

Leasingzinsen sind nicht abziehbar. Diese Zinsen können Sie auch dann nicht abziehen, wenn Ihnen die Leasinggesellschaft einen Schuldzinsenausweis ausstellt.

TaxInfo: Schuldzinsen

 

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