Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Personendaten Ehegatten

Hinweis

Sind die Angaben zum Ehepartner in TaxMe-Online nicht korrekt, melden Sie dies bitte Ihrer Wohnsitzgemeinde vor dem Ausfüllen der Steuererklärung.

Personen in eingetragener Partnerschaft füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet. Es kommen die Abzüge und Tarife für verheiratete Personen zur Anwendung.

Wir verzichten in den Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung darauf, neben den Ehegatten jeweils die Personen in eingetragener Partnerschaft explizit zu nennen. Personen in eingetragener Partnerschaft sind aber sinngemäss immer mitgemeint, wenn von Ehegatten, Ehe, Ehefrau, Ehemann, Eheleuten, verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet usw. die Rede ist.

Für Personen in eingetragener Partnerschaft gelten somit die Ausführungen zum Zivilstand «verheiratet». Bei getrennten oder aufgelösten eingetragenen Partnerschaften gelten die Ausführungen zum Zivilstand «getrennt» oder «geschieden». Ist der Partner verstorben, gelten diejenigen zum Zivilstand «verwitwet».

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