Geben Sie den Anschaffungspreis Ihrer Photovoltaik-Aufdachanlage zu 100% an. Der Steuerwert beträgt 20% des Anschaffungspreises. Dieser wird automatisch berechnet und ist in der Veranlagungsverfügung ausgewiesen.
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Geben Sie den Anschaffungspreis Ihrer Photovoltaik-Aufdachanlage zu 100% an. Der Steuerwert beträgt 20% des Anschaffungspreises. Dieser wird automatisch berechnet und ist in der Veranlagungsverfügung ausgewiesen.