Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Leibrenten

Geben Sie Leibrenten an, die Sie aus Lebensversicherungen der freiwilligen Selbstvorsorge (Säule 3b) oder aus Verpfründung erhalten haben.

Wie werden die Renten besteuert?

Geben Sie 100 % des Rentenbetrages an, den Sie erhalten haben. Es werden jedoch nur 40 % des Rentenbetrages zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Der besteuerte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.

TaxInfo: Renten aus Lebensversicherung inkl. Leibrente

Seite teilen