Geben Sie Leibrenten an, die Sie aus Lebensversicherungen der freiwilligen Selbstvorsorge (Säule 3b) oder aus Verpfründung erhalten haben.
Wie werden die Renten besteuert?
Geben Sie 100 % des Rentenbetrages an, den Sie erhalten haben. Es werden jedoch nur 40 % des Rentenbetrages zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Der besteuerte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.
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