Haben Sie nicht steuerbare Einkünfte (siehe Beispiele) erhalten, geben Sie der Vollständigkeit halber den Betrag und die Art der Leistung an. Nicht steuerbare Einkünfte sind von der Besteuerung ausgenommen.
Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren besteuertes Einkommen
Nicht steuerbare ausländische Renten
Ausländische Erwerbseinkünfte
Öffentliche oder private Unterstützung
Steuerfreie Geldspielgewinne
Genugtuungen und andere Entschädigungen
Steuerfreie Renten der Militärversicherung
Feuerwehrsold
Seite teilen