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eSteuerauszug

Nur wenn Sie Ihre Steuererklärung via BE Login ausfüllen und Ihre Bank Ihnen elektronische Steuerauszüge zur Verfügung stellt, können Sie diese Daten direkt in die Steuererklärung importieren. Dabei laden Sie Ihre eSteuerauszüge im pdf-Format aus Ihrer Computerablage hoch und übernehmen diese direkt in Ihre Steuererklärung.

Die Steuerverwaltung kann Ihre hochgeladenen Daten erst einsehen, wenn Sie die Steuererklärung freigegeben haben.

Sofern Sie für Ihre Steuererklärung einen eSteuerauszug verwenden, dürfen Sie die dort aufgeführten Vermögenswerte/Wertschriften nicht zusätzlich einzeln erfassen.

Hinweis

Sie (nicht Ihre Bank) sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in Ihrer Steuererklärung verantwortlich. Überprüfen Sie deshalb die mit Ihrem E-Steuerauszug übernommenen Daten.  

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