Mitgliederbeiträge und freiwillige Zuwendungen an politische Parteien können Sie steuerlich geltend machen.
Damit der Abzug zulässig ist, muss die Partei im Steuerjahr eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt haben:
- sie ist im Parteienregister eingetragen (siehe Liste «Registrierte Parteien»)
- sie ist in einem kantonalen Parlament vertreten
- sie hat in einem Kanton bei den letzten Wahlen mindestens drei Prozent der Stimmen erreicht
Steuerlich nicht abziehbar sind Spenden
- direkt an einzelne Kandidierende
- an Abstimmungskomitees, Wahlkampfkomitees, Initiativkomitees, überparteiliche Komitees usw.
- an sonstige Organisationen (UNIA, andere Gewerkschaften, Berufsverbände)
Wichtig!
Der Abzug ist auf CHF 5'200 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 10'100 (direkte Bundessteuer) pro Person begrenzt. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Maximalabzug.