Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Unterhaltsbeiträge an Ehegatten

Deklarieren Sie Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten.

Als abziehbare Unterhaltsbeiträge gelten auch die Übernahme von Mietzinsen, Krankenkassenprämien, Steuern oder anderen Lebenshaltungskosten.

Wird eine Liegenschaft (Haus oder Wohnung) zur unentgeltlichen Nutzung überlassen, kann der Mietwert als Unterhaltsbeitrag geltend gemacht werden.

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