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Prämien für Krankenkasse, Invaliden- und Unfallversicherung, Säule 3b sowie erhaltene Zinsen aus Sparkapitalien

Die Prämien für Krankenkassen, Unfall- und Invalidenversicherungen, Säule 3b sowie erhaltene Zinsen aus Sparkapitalien werden steuerlich in begrenztem Umfang berücksichtigt. Die Summe der Versicherungsprämien und Sparzinsen wird automatisch auf den steuerlich zulässigen Abzug gekürzt.

Der berücksichtigte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.

TaxInfo: Versicherungsabzug

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