Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Minderjährige Kinder

Kinder mit Jahrgang 2003 (17-jährig im Steuerjahr 2020)

Diese haben bereits für das Steuerjahr 2019 ihre erste und für 2020 ihre zweite Steuererklärung erhalten und müssen ebenfalls für das Steuerjahr 2021 eine eigene Steuererklärung einreichen, da sie in diesem Jahr volljährig geworden sind. 

Kinder mit Jahrgang 2004 und jünger

Diese erhalten ihre erste Steuererklärung automatisch für das Steuerjahr, in welchem sie volljährig werden. Auf Antrag kann auch eine Steuererklärung für das Erwerbseinkommen eines minderjährigen Kindes zugestellt werden.

Das Erwerbseinkommen von minderjährigen Kindern ist nicht in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren. Das Vermögen von minderjährigen Kindern sowie sonstiges Einkommen müssen die Eltern jedoch wie eigenes Einkommen und Vermögen in ihrer Steuererklärung deklarieren.

Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, muss dieser das sonstige Einkommen und Vermögen des Kindes deklarieren. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer, alternierender Obhut und bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamer Obhut ist das sonstige Einkommen und Vermögen des Kindes von den Eltern je hälftig zu deklarieren.

Merkblatt 12: Besteuerung von Familien

Ausnahme

Minderjährige Vollwaisen und Bevormundete deklarieren ihr gesamtes Einkommen und Vermögen in der eigenen Steuererklärung.

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