Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Wohnsitz in anderem Kanton

Personen ohne Wohnsitz im Kanton Bern, die aber

  • Liegenschaften,
  • Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten im Kanton Bern haben,

müssen im Kanton Bern keine Steuererklärung einreichen.

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern erhält direkt vom Wohnsitzkanton eine Kopie der interkantonalen Steuerausscheidung. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, werden wir Sie auffordern, uns eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons einzureichen.

Merkblatt 3a: Grundstücke und Geschäftsbetriebe ausserhalb des Wohnsitzkantons

Seite teilen