Grundsätzlich sind nur die Kosten abziehbar, die entstehen, wenn Sie für den Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Der Fahrkostenabzug ist begrenzt!
Steuerpflichtige, die 2021 mit dem Auto an den Arbeitsplatz gefahren sind, können für jede absolvierte Fahrt die entsprechenden Kosten für das Auto geltend machen. Aufgrund der Coronavirus-Krise ist der Steuerverwaltung für diese Zeit ausnahmsweise kein Nachweis zu erbringen, dass die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar war.