Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Korrektur Beiträge Säule 3a

Sind die persönlichen Beiträge des Geschäftsinhabers in die Säule 3a als Aufwand verbucht, sind diese als Erfolgskorrektur anzugeben. Diese Beiträge stellen keinen Geschäftsaufwand dar.

Die als Erfolgskorrektur deklarierten Beiträge an die Säule 3a, welche im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geleistet wurden, werden automatisch als persönlicher Abzug berücksichtigt.

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