Konnten Ihre Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, oder Ihre Rückbaukosten im Hinblick auf einen Neubau im letzten Jahr nicht vollständig berücksichtigt werden, so sind die geltend gemachten aber nicht berücksichtigten Kosten (Kostenüberschüsse) hier einzutragen. Die Höhe der Kostenüberschüsse können Sie Ihrer Veranlagungsverfügung des letzten Jahres in den Bemerkungen entnehmen.
Taxinfo: Übertragbarkeit von Grundstückskosten auf nachfolgende Steuerjahre