Wird eine Ferienwohnung/-haus oder Zimmer vermietet, werden die höheren Unterhaltskosten durch einen pauschalen Abzug von 20 % des Bruttomietertrags berücksichtigt.
TaxInfo: Vermietung möblierter Liegenschaften
Wird eine Ferienwohnung/-haus oder Zimmer vermietet, werden die höheren Unterhaltskosten durch einen pauschalen Abzug von 20 % des Bruttomietertrags berücksichtigt.
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