Zu deklarieren sind nur Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten (Witwen- oder Witwerrenten, Halbwaisen- und Waisenrenten), die Sie von der SUVA oder von einem anderen Leistungsträger der obligatorischen Unfallversicherung erhalten haben. Die Renten werden zusammen mit dem übrigen Einkommen zu 100 % besteuert.
Andere Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung wie Taggelder oder Entschädigung für Integritätsschäden sind an folgender Stelle anzugeben:
Taggelder als Entschädigungen Erwerbsausfall
Integritätsentschädigungen als Nicht steuerbare Einkünfte