Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

SUVA-Renten und andere Unfallrenten aus Arbeitsverhältnis

Zu deklarieren sind nur Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten (Witwen- oder Witwerrenten, Halbwaisen- und Waisenrenten), die Sie von der SUVA oder von einem anderen Leistungsträger der obligatorischen Unfallversicherung erhalten haben. Die Renten werden zusammen mit dem übrigen Einkommen zu 100 % besteuert.

Andere Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung wie Taggelder oder Entschädigung für Integritätsschäden sind an folgender Stelle anzugeben:

Taggelder als Entschädigungen Erwerbsausfall
Integritätsentschädigungen als Nicht steuerbare Einkünfte

 

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