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Ausländische Erwerbseinkünfte

Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Ausland ist grundsätzlich in der Schweiz steuerbar.

Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens kann dieses Erwerbseinkommen ganz oder teilweise von der Besteuerung ausgenommen sein. Es wird nur für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt.

Zum Beispiel:

  • aufgrund öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis im Ausland
  • Arbeitsort und Arbeitgeber im Ausland

Ob das von Ihnen bezogene ausländische Erwerbseinkommen in der Schweiz von der Besteuerung ausgenommen ist, bestimmt sich nach dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen. Dies wird im Veranlagungsverfahren abgeklärt.

Das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Ausland ist als unselbstständiger Erwerb anzugeben.

Hinweis

Informieren Sie die für Ihre Veranlagung zuständige Region der Steuerverwaltung des Kantons Bern mit einem separaten Schreiben, falls Ihr Erwerbseinkommen erstmalig aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht in der Schweiz besteuert werden darf.

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