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Kosten für die Aufbewahrung der Vermögenswerte und Wertschriften

Grundsätzlich können die Kosten für die Aufbewahrung der Vermögenswerte (inkl. MWST) steuerlich abgesetzt werden. Kosten für die Vermögensverwaltung (aktives Depotmanagement) oder für den Erwerb oder die Veräusserung von Vermögenswerten sind hingegen nicht abziehbar.

Welche Kosten sind abziehbar?

  • Kontoführungsgebühren (Spesen)
  • Sonstige Spesen für Kontokorrent-, Anlage-, Sparkonti
  • Kosten für die Aufbewahrung von Wertpapieren und anderen Wertsachen in offenen Depots oder Schrankfächern (Depotgebühren, Safegebühren)
  • Kosten für die Einforderung der Vermögenserträge (Inkassospesen, Affidavitspesen, z. B. bei Couponeinlösungen)
  • Negativzinsen

Welche Kosten sind nicht abziehbar?

  • Vermögensverwaltungskosten (aktives Depotmanagement)
  • Kosten bei Erwerb/Veräusserung von Wertschriften (Kommissionen, Gebühren, Stempelabgaben, Courtagen)
  • Emissionsabgaben
  • Provisionen
  • Kosten der Vermögensumlagerung
  • Kommissionen bei Treuhandanlagen
  • Kosten für die Steuerberatung
  • Kosten für eigene Bemühungen
  • EC-Karten-, Kreditkartengebühren
  • Kosten für das Erstellen der Steuererklärung und Steuerverzeichnissen von Banken
  • Kosten der Finanz- und Anlageberatung
  • Performanceorientierte Honorare
  • Devisenkurssicherungskosten
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