Sie können wählen, ob Sie für Ihre übrigen Berufskosten den Pauschalabzug oder die effektiven Kosten geltend machen.
Übrige Berufskosten sind zum Beispiel:
- Auslagen für Berufswerkzeuge (inkl. EDV-Hard- und Software)
- Fachliteratur
- das private Arbeitszimmer
- Berufskleider
- besonderer Schuh- und Kleiderverschleiss bei Schwerarbeit usw.
- Mitgliederbeiträge an Berufsverbände
- Kosten aus Rückgabe von Mitarbeiterbeteiligungen an den Arbeitgeber
- Rückzahlung von Bundesbeiträgen für eidgenössische Prüfungen an den Arbeitgeber
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