Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Betriebsfremder, ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand

Die Angabe des betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Erfolgs (8) dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung.
Er setzt sich wie folgt zusammen:

Beispiele für betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Aufwand:

  • erstmalige Bildung der privilegierten Reserven auf dem Warenlager
  • Bildung von übrigen steuerlich zulässigen Reserven und Rückstellungen
  • Ausserordentliche Abschreibungen von Geschäftsfahrzeugen und anderen Vermögenswerten
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