Der Personalaufwand ist die Gesamtheit aller an die Arbeitnehmer und den Geschäftsinhaber und seine Familie entrichteten Entschädigungen.
Der Personalaufwand (5) setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungen an Arbeitnehmer
- Löhne, Zulagen, Erfolgs- und Treueprämien
TaxInfo: Lohnausweis Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers - Dienstaltersgeschenk
- alle obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungsabgaben (57),
- AHV-, IV-, EO-, ALV- und FAK-Beiträge,
- Beitragszahlungen an die berufliche Vorsorge,
- Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung
- Naturalleistungen
Die Naturalleistungen an die Arbeitnehmer sind mindestens mit den Selbstkosten zu verbuchen. Anstelle der Selbstkosten können die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Merkblatt NL1 aufgeführten Ansätze verwendet werden.
Leistungen an Geschäftsinhaber
- AHV-, IV-, EO-, ALV- und FAK-Beiträge
- Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung
- Beiträge an die berufliche Vorsorge
Gehört der Geschäftsinhaber der Personalvorsorgeeinrichtung als Begünstigter an, so kann er von dem für ihn entrichteten Betrag den gleichen Anteil als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen, den er für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leistet.
TaxInfo: Persönliche Beiträge von selbstständig Erwerbstätigen an die 2. Säule
Hinweis
Mitarbeit der Ehefrau oder des Ehemannes im Gewerbebetrieb des Anderen
Bezieht der Ehegatte einen Lohn (Lohnausweis), gilt er als Arbeitnehmer. Nur in diesem Fall können für ihn Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet werden.
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