Betriebsfremder, ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand

Die Angabe des betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Erfolgs (8) dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

Beispiele für betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Aufwand:

  • erstmalige Bildung Delkredere
  • erstmalige Bildung der privilegierten Reserven auf dem Warenlager
  • Ausserordentliche Abschreibungen von Geschäftsfahrzeugen und anderen Vermögenswerten
  • Gründungskosten
  • Bildung von übrigen steuerlich zulässigen Reserven und Rückstellungen