Dies sind Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, welche nicht bereits im Lohnausweis aufgeführt sind (Ziffern 2.1, 2.3, 3 bis 10). In Frage kommen beispielsweise Naturalbezüge und Naturalien (Wohnung, Kost, Logis usw.), Trinkgelder, Barbeiträge für Mittagessen am Arbeitsort usw.. Ausserdem sind Kinderzulagen anzugeben, wenn sie nicht vom Arbeitgeber sondern durch die Ausgleichskasse geleistet wurden.
Naturalien geben Sie zum ortsüblichen Marktwert an. Die Bewertungsansätze entnehmen Sie dem Merkblatt N2 / 2007.