Der Pauschalabzug für die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten beträgt bei Gebäuden, die am 31.12. des Steuerjahres
- älter als 10 Jahre sind: 20% des Bruttogebäudeertrages
- für alle Anderen: 10% des Bruttogebäudeertrages
Der berücksichtigte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.
Zusätzlich zum Pauschalabzug können Sie
Liegenschaftssteuern und bezahlte Baurechtszinsen geltend machen.
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