Erfassen Sie Erträge aus
- Wohnhäusern und Wohnungen
- Geschäftsgebäuden, -räumen
- landwirtschaftlichen Heimwesen
Zum Miet- und Pachtertrag gehören auch Einnahmen aus der Vermietung von Nebenräumen, Garagen usw.
Deklarieren Sie den Bruttoertrag. Der Bruttoertrag ist die Summe der Mietzinseinnahmen. Dem Mieter oder Pächter in Rechnung gestellte Nebenkosten sind nicht Bestandteil des Bruttoertrags.
Den Mietzins eines Abwarts deklarieren Sie brutto. Den Abwartslohn erfassen Sie unter Betriebs- und Verwaltungskosten.
Sind die Erträge im Vergleich zum Vorjahr tiefer, geben Sie den Grund für den Ertragsrückgang an (z.B. Unbewohnbarkeit aufgrund Umbau, Sanierung).
Hinweis
Pachterträge aus unbebautem Land bzw. Wald sind als Pachtzinsen aus unbebauten Grundstücken zu erfassen.