Was sind auswärtige bzw. zusätzliche Ausbildungskosten und wer kann sie geltend machen?
Hinweis
Den Abzug für zusätzliche Ausbildungskosten gibt es nur für die Kantons- und Gemeindesteuern. Dieser ist auf CHF 6'200 beschränkt.
Die Beschränkung wird im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Höhere geltend gemachte Kosten werden auf den genannten Betrag reduziert.
Der Höchstbetrag gilt pro Kind.
Seite teilen