In welchen Fällen können Sie «JA» angeben?
- Wenn das Kind mit beiden Eltern im gleichen Haushalt wohnt (verheiratet, Konkubinat)
- Wenn das Kind ausschliesslich bei Ihnen lebt (anderer Elternteil lebt im separaten Haushalt)
- Wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt (gemeinsame elterliche Sorge)
- Wenn das volljährige Kind bei Ihnen lebt (gemeldet ist)
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